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Grundpflege

Voraussetzung

 

Jeder kann diese Leistungen in Anspruch nehmen.

Grundpflege

Übersicht über die Leistungen der Grundpflege

Körperpflege

Hierzu gehört die Unterstützung bzw. Übernahme von:

  • Waschen

  • Duschen

  • Baden

  • Zahnpflege

  • Kämmen

  • Rasieren

  • Blasen- und Darmentleerung

  • An- und Auskleiden

  • und anderes mehr

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen

Hierzu gehört:

  • Verschiedene Besorgungen, z.B. Einkaufen von Lebensmitteln, Rezepte, Medikamente. Selbstverständlich räumen wir die Besorgungen auch ein.

  • Kochen und Zubereiten einer Mahlzeit

  • Spülen

  • Reinigung der Wohnung

  • Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Einräumen

  • Beheizen der Wohnung

  • und anderes mehr

Mobilität

Hierzu gehört die Unterstützung bzw. Übernahme von:

  • Lagern (d.h. Drehen des Pflegebedürftigen im Bett)

  • An- und Auskleiden

  • Gehen

  • Stehen

  • Treppensteigen

  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

  • und anderes mehr

Ernährung

Hierzu gehört:

  • Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung

  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme

  • Einfüllen von Getränken, Getränke anreichen

  • und anderes mehr

Finanzierungsmöglichkeiten

Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihrem Pflegegrad. Leistungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt, können selbstverständlich privat in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen herunterladen

Tabellen für Pflegedienstleistungen nach Einführung des Pflegestärkungsgesetz 1  (Stand: 2./ 3. Lesung Budestag, 17.Oktober 2014)

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